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Finanzielle Freiheit 2010 für insolvente Handwerker!

Drucken 18.01.2010, 10:19 Uhr, Veranstaltungen



Diese Botschaft dürfte mit großer Freude bei jeden insolventen Handwerker in Deutschland ankommen. Ab sofort dürfen Handwerksunternehemr - trotz Insolvenz - ca. 80% ihrer Einnahmen (vor Steuern) vollkommen legal behalten, statt 80% an den Insolvenzverwalter abführen zu müssen. "Endlich dürfen unsere fleißigen Handwerker in Deutschland", laut Dieter Büge, Insolvenzberater aus Stadland/Oldenburg, "die Früchte ihrer harten Arbeit zum Großteil behalten, statt diese an den Treuhänder abführen zu müssen! Die kreativen Tricksereien - inkl. Schwarzarbeit & Co. (in die die Handwerkerschaft oftmals hineingezwungen worden ist -dürfte somit stark rückläufig werden!" Denn: Es ist jetzt vollkommen unerheblich, ob ein HAndwerker z.B. 5.000,-- oder gar 50.000,-- € einnimmt, er muss - je nach Fall - nur noch z.B. 250,-- € pro Monat an den Insolvenztreuhänder abführen. "Und das sogar vollkommen legal und obendrein noch vom Gesetzgeber untertsützt," so der Autor des neuen Insolvenzratgebers mit dem Titel "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz!"

Der Insolvenzberater aus Stadland/Oldenburg lässt die Leser seines neu überarbeiteten Ratgebers über die Schultern seiner täglichen Beratungspraxis blicken und zeigt in diesem Ratgeber, der laut Büge "mehrfach rechtsgeprüft und daher selbstverständlich legal ist", wie Selbstständige trotz Regelinsolvenz, Wohlverhaltensphase und Insolvenztreuhänder, ca. 80% ihrer Einnahmen vollkommen legal behalten dürfen.

Über 300.000 Selbstständige (Stand: 2009) in Deutschland, darunter sehr viele Handwerksunternehmer, führen jeden Monat und Jahr für Jahr ca. 500 Mio. € an ihre Insolvenzverwalter ab und leben mit ihren Familien am Existenzminimum. Das muss jetzt laut Dieter Büge nicht mehr sein, denn der aktuelle Insolvenzratgeber, der ausführlich auf die Situation der Handwerker eingeht, zeigt einfache Wege auf (inkl. Tipps aus der täglichen Beratungspraxis, vorgefertigter Musterbriefe und legaler Tricks), wie jeder selbstständige Handwerker innerhalb weniger Tage etwa 80% seines Einkommens (vor Steuern) behalten darf! Und noch eines: Er darf wieder selbstständig über sein Geld verfügen, trotz Wohlverhaltensphase!

Bisher werden Monat für Monat - ohne Not - mehrstellige Millionenbeträge an zahlreiche Insolvenztreuhänder überwiesen, obwohl es hierfür oftmals gar keine Verpflichtung (oder gar eine Grundlage) gibt. Was dieses Wissen für den insolventen Handwerker bedeuten kann, wird an realen Abführungsbeispielen, die der Ratgeber dem insolventen Handwerker vorstellt, glasklar verdeutlicht. "Das Einsparpotenzial für die insolvente Unternehmerschaft in Deutschland ist gigantisch und es scheint auf der Hand zu liegen, warum kaum ein Unternehmer über diese neuen Wege - trotz Insolvenz - informiert wird! Es geht um Geld - um sehr viel Geld!

Wüssten heute ca. 30.000 insolvente Handwerksunternehmer von ihrer unglaublichen Chance, so würde dies viele Unternehmerexistenzen mit einem Handstreich retten. "Meine Aufgabe sehe ich darin, mittels Beratung und über die Informationen, die mein neues Buch verrät, legale Mittel und Wege aufzuzeigen, damit jeder Handwerksunternehmer - trotz Wohlverhaltensperiode - endlich wieder Rücklagen bilden und sich um seine Altervorsorge kümmern kann", so der Autor und Insolvenzberater Dieter Büge. Die Botschaft des Buches: "Nehmem Sie Ihr Recht noch heute in die Hand - ich zeige Ihnen wie!"


Autor / Kontakt:
BÜGE&BÜGE Unternehmens- und Insolvenzberatung!
Frau Sabine Winkelmann
Stadland/Oldenburg
URL: http://www.insolvenz-ratgeber.com

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